Rechtsprechung
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2023 - 1 M 13/23 OVG |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 18f Abs 1 S 1 FStrG, § 18f Abs 2 S 1 FStrG
Fernstraßenrechtliche vorzeitige Besitzeinweisung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 29.12.2022 - 3 B 1913/22
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2023 - 1 M 13/23 OVG
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz gegen die sofortige …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2023 - 1 M 13/23
Denn die Baumaßnahmen sind bis zum März 2023 geplant und dauern daher noch an (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 -, juris Rn. 17).Einer Folgenabwägung bedarf es daher im vorliegenden Fall nicht (kritisch zur Folgenabschätzung für die vorzeitige Besitzeinweisung wegen der Garantie des effektiven Rechtsschutzes und möglicherweise irreparabler Entscheidungen mit der drohenden Schaffung vollendeter Tatsachen: BVerfG, Beschluss vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 -, juris Rn. 18 ff.).
Es erscheint daher zwar nicht völlig ausgeschlossen, dass der Antragsteller einen zu seiner Vertretung bereiten Rechtsanwalt hätte finden können, auch wenn wegen der Frage, ob mit der Entscheidung möglicherweise vollendete Tatsachen geschaffen werden und diese deshalb irreversibel ist, es einer besonders sorgfältigen Einarbeitung bedurft hätte (zur Garantie effektiven Rechtsschutzes und des Treffens möglicherweise irreparabler Entscheidungen mit der drohenden Schaffung vollendeter Tatsachen durch eine vorzeitige Besitzeinweisung vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 -, juris Rn. 18 ff.).
- OVG Niedersachsen, 24.05.2019 - 11 ME 189/19
"Migration tötet"; allgemeine Interessenabwägung; Anhörung; Heilung; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2023 - 1 M 13/23
Ein verfahrensfehlerhaft ergangener Beschluss der Enteignungsbehörde führt im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht zu einer beachtlichen formellen Rechtswidrigkeit desselben, solange noch die Möglichkeit der Heilung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG M-V (juris: VwVfG MV 2020) besteht (Zustimmung OVG Weimar, Beschluss vom 26. Februar 1999 - BI W 807/98 - , OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 11 ME 189/19 -) .(Rn.14).Der Begriff des "verwaltungsgerichtlichen Verfahrens" i.S.v. § 45 Abs. 2 VwVfG M-V meint dabei das Hauptsacheverfahren, nicht Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 11 ME 189/19 -, Rn. 4, juris m. w. N.).
Der Abschluss eines Eilverfahrens in der Beschwerdeinstanz führt somit nicht zur Beendigung der Heilungsmöglichkeit (OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 11 ME 189/19 -, Rn. 4, juris m. w. N.).
- BVerwG, 08.05.2014 - 9 B 3.14
Anwaltskosten; Enteignung; Rechtsweg; vorläufige Besitzeinweisung; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2023 - 1 M 13/23
Sie ist auch in der Sache aus den vom Verwaltungsgericht angeführten Gründen zutreffend (siehe auch BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 9 B 3/14 -, juris zum Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten bei Streitigkeiten über die Erstattung von Aufwendungen, die einem von einer vorzeitigen Besitzeinweisung nach § 18f FStrG Betroffenen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstanden sind).
- VGH Baden-Württemberg, 11.02.1999 - 5 S 2379/98
Abgelehnte Aufhebung eines Besitzeinweisungsbeschlusses trotz festgestellter …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2023 - 1 M 13/23
Soweit sich das Verwaltungsgericht für seine Auffassung auf eine Entscheidung des VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 11. Februar 1999 - 5 S 2379/98 -, juris) stützt, betraf diese nicht die mündliche Verhandlung als solche, sondern die Nichteinhaltung der Frist von sechs Wochen zwischen Antragstellung und Durchführung der mündlichen Verhandlung (§ 18f Abs. 2 Satz 1 FStrG) bzw. die Nichteinhaltung der Frist zur Zustellung der Entscheidung nach mündlicher Verhandlung von zwei Wochen (§ 18f Abs. 2 Satz 4 FStrG), durch deren Verletzung der Grundstückseigentümer nicht benachteiligt wird (…vgl. zu diesen Fristen auch Müller/Schulz, FStrG, 3. Aufl. 2022, § 18f Rn. 25 u. 26). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.01.2003 - 1 M 140/02
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2023 - 1 M 13/23
Diese Prüfungssperre gilt grundsätzlich auch für das Beschwerdeverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (…Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., 2018, § 41 zu § 17a GVG Rn. 42, § 41 zu § 17 GVG Rn. 7; vgl. auch OVG Greifswald, Beschluss vom 3. Januar 2003 - 1 M 140/02 -, juris Rn. 3). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2022 - 5 KM 312/21
Straßen- und Wegerecht -einstweiliger Rechtsschutz gegen Radwegebau
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2023 - 1 M 13/23
Mit Beschluss vom 22. Februar 2022 - 5 KM 312/21 OVG - lehnte der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern den Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage ab.